Kanzlei

in Dresden Kaditz am Elbepark.

Ausgehend von meinem Kanzleisitz vertrete ich meine Mandanten bundesweit.
Dabei bin ich parteiisch und arbeite konsequent, zielführend und ergebnisorientiert in sämtlichen Bereichen der u.g. Rechtsgebiete.

Was für mich zählt, ist die Umsetzung der Rechtsposition meiner Mandanten. Ich bin ideologisch ungebunden. Ich strebe nicht von vornherein eine gerichtliche Auseinandersetzung an, sondern versuche, kostenintensive, zudem oftmals langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und außergerichtlich eine zügige Lösung zu erarbeiten. Ist ein Prozess allerdings nicht vermeidbar, kommt meinen Auftraggebern zugute, dass ich mich über Weiterbildungen stets auf den aktuellsten juristischen Stand bringe.

Aufgrund meiner Erfahrungen als Rechtsanwalt in einer Bürogemeinschaft sowie meiner mehrjährigen Singularzulassung beim Oberlandesgericht Dresden, verfüge ich über profunde Kenntnisse der Prozessführung, und fühle mich sicher auch im Umgang mit Fällen schwieriger Rechtslage.

Rechtsgebiete

Ich vertrete Sie zuverlässig in den folgenden:

  • Beratung und Vertretung im privaten Baurecht für Bauunternehmer, Bauplaner und - überwacher und Bauherren;
  • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen (BGB und VOB/B);
  • Forderungseinzug für Bauleistungen einschl. Zwangsvollstreckung;
  • Abwehr unberechtigter Bauforderungen;
  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen;
  • Forderungsanmeldung in der Insolvenz.

  • Beratung und Vertretung von Eheleuten mit Trennungsabsicht einschließlich Mediation;
  • Vorbereitung und Durchführung des Scheidungsverfahrens;
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Ehegatten und Kinder;
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Verteilung von Hausrat und Ehewohnung;
  • ggf. Beantragung von Prozesskostenhilfe für familienrechtliche Verfahren.

  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen (Sach- und Personenschäden einschl. Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden);
  • Übernahme sämtlicher Korrespondenz mit den beteiligten Versicherern (Haftpflicht, Kasko, Rechtsschutz);
  • Beauftragung und Abwicklung von Schadensgutachten;
  • Beratung und Vertretung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen;
  • Beratung in Verwaltungssachen (MPU, Führerscheinentzug, Verkehrszentralregister Flensburg)

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Provisionsvereinbarungen;
  • Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (Kündigungsschutzklage, Abmahnungen, Dienstvergehen, Mobbing);
  • Geltendmachung und Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen (Arbeitsentgelt, Lohnfortzahlung, Herausgabe von Arbeitspapieren und Eigentum, Wettbewerbsschutz, Dienstgeheimnisse, Erfindungen, Gleichbehandlung).

  • Beratung und Verteidigung in Strafsachen (Minderjährige, Heranwachsende, Erwachsene);
  • Antrag auf Bestellung zum Pflichtverteidiger;
  • Kontaktpflege mit Untersuchungs- und Strafgefangenen;
  • Kontaktpflege und Hilfestellung für Angehörige;
  • Korrespondenz mit Jugendgerichtshilfe und Bewährungshelfern.

Formulare

Ein Onlineservice für Sie.

    Mit diesem Fomular können Sie bequem ihrem postalischen Schriftverkehr indvidualisieren. Es beinhaltet eine Anlagencheckliste, bietet Raum für persönliches, enthält Faltemarkierungen und ist für Fensterbriefumschläge optimiert.
    So sind die Adressfelder stets an der richtigen Stelle.


    Falls Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, können Sie bei dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Beratungshilfeschein beantragen, mit dem Sie dann zu mir kommen und beraten werden; nehmen Sie hierzu bitte aktuelle Belege über Ihre Einkommensverhältnisse mit zu Gericht!
    Möglich ist es auch, dass ich für Sie die Weiterleitung Ihres Antrags an das Gericht übernehme.

    Bitte beachten Sie, dass der Antrag unbedingt vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den notwendigen Belegen versehen sein muss. Gern helfe ich Ihnen dabei. Das Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen.


    Möchten Sie eine berechtigte und fällige Forderung beitreiben, deren Ausgleich Sie bereits angemahnt haben? Kein Problem! Füllen Sie einfach das Formular „Inkasso“ aus und lassen Sie mir die darin genannten Unterlagen per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg zukommen. Ich kümmere mich um alles weitere.


    Wenn Sie ohne übermäßigen Aufwand geschieden werden möchten, klicken Sie bitte einfach auf das abbgebildete Scheidungsformular. Meist müssen Sie mir bei einverständlicher Scheidung nur die Eheurkunde in Kopie zukommen lassen.


    Dieses Formular wird in der Regel nur bei Körperschäden benötigt und kann auch im Rahmen einer persönlichen Besprechung unterzeichnet werden. Im Ausnahmefall (z.B. bei Krankenhausaufenthalt) liegt es hier zum download bereit.


    Waren Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, hilft Ihnen dieses Formular weiter. Ich werde mich nach Rücksendung des Formulars und der hierfür relevanten Unterlagen mit Ihnen in Verbindung setzen.
    Weitere Informationen rund um einen Schadensfall sowie eine professionelle Unfallskizze können Sie hier erstellen.


    Dieses Formular bietet Ihnen die amtlichen Hinweise zum Ausfüllen sowie das Antragsanlagenformular auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe. Bitte beachten Sie, dass der Antrag unbedingt vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den notwendigen Belegen versehen sein muss. Gern helfe ich Ihnen dabei. Das Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen.


    Zu einer Ehescheidung gehört die Teilung aller während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invaliditätsvorsorge (Versorgungsausgleich). Dieser Fragebogen dient der Ermittlung dieser Anrechte. Bitte füllen Sie ihn sorgfältig und in dreifacher Ausführung aus. Auch dieses Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen.


    Hier finden Sie einen Vollmachtsvordruck mit Wertgebühren-Hinweis, zu dem ich rechtlich verpflichtet bin. In Eilsachen bitte ich um Rückruf, damit ich Ihnen den Gebührenhinweis erteilen kann. Ansonsten genügt die Auftragserteilung selbstverständlich nach persönlicher Besprechung.


Onlineservice

Oft ist der persönliche Kontakt mit dem Anwalt Ihres Vertrauens unabdingbar. Es gibt aber auch Umstände, die diesen unmöglich machen oder einfach erübrigen. Deshalb möchte ich Ihnen im Einzelfall auch anbieten, Ihr Rechtsproblem ausschließlich oder zumindest überwiegend online zu bearbeiten.


Selbstverständlich können Sie jederzeit per e-mail eine Anfrage an mich richten.


In jedem Fall bitte ich Sie aber, die jeweiligen Hinweise zu den anfallenden Gebühren zu beachten.
Mit der Annahme eines Auftrages durch mich kommt grundsätzlich auch ein Honorarvertrag zustande. Abweichende Regeln können gelten, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und Ihr Fall vom Versicherungsumfang gedeckt ist oder Sie Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe haben. Hierauf wird aber in den jeweiligen Formularen noch einmal gesondert hingewiesen.


Grundsätzlich gilt: der Unterlegene eines Rechtsstreits trägt die gesamten Kosten. Bei Vergleichen wird im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen gequotelt. Die Verfahrenskosten richten sich nach dem Gegenstandswert und den hierzu geltenden Tabellen des RVG und des GKG.
In arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei ihre Kosten selbst, soweit es um den Bestand eines Arbeitsverhältnisses geht (Kündigungsschutzklage).
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bedenken Sie bitte neben der Eintrittspflicht dem Grunde nach auch eine ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung.


Ihr Andreas Berthold

Vita

Rechtsanwalt

hilfsbereit
pünktlich
eloquent
Andreas Berthold

Andreas Berthold

Geboren am 16.11.1968 habe ich nach meiner Schulausbildung mit erweitertem Russischunterricht in Dresden zunächst das Berufsziel des Mediziners angestrebt und wollte Kinderarzt werden. Nachdem ich 1987 das Abitur absolviert hatte, war in der damaligen DDR der Hochschulweg vorgesehen, nicht aber das Medizin-Studium. Dieses blieb wenigen vorbehalten. Ich studierte also ein Jahr Physik an der TU Dresden, behielt aber meinen Berufswunsch im Auge. Davon geheilt trat ich die Ausbildung zum Krankenpfleger 1988 an, welche ich mit Erfolg und großer Freude am Helfen abgeschlossen habe. 1990 kam mein Sohn zur Welt.
Ich wollte weiterhin helfen und habe das Jura-Studium an der TU Dresden angetreten. Während des Studiums habe ich mich an der Universität als wissenschaftliche Hilfskraft, aber auch als Mitarbeiter eines Notariats verdingt und Erfahrungen sammeln können. Für die Universität arbeitete ich bis 2016 als Korrekturassistent.

Nach Abschluss meines Jura-Studiums 1998 bin ich zunächst für ein Jahr “in die Lehre” bei einem Dresdner Rechtsanwalt gegangen. In der Folge habe ich mit einer Kollegin 1999 eine Bürogemeinschaft gegründet. Seit 2003 arbeite ich als Einzelanwalt und bin von 2011 bis 2013 neben meiner anwaltlichen Tätigkeit auch als Dozent für das Sächsische Kommunale Studieninstitut Dresden aktiv gewesen, um zukünftigen Verwaltungsfachangestellten ein Wegbereiter zu sein.

Was kann ich für Sie tun?

Kontaktieren Sie mich - direkt und unverbindlich.

Kontaktdaten

  • post@ra-berthold.de
  • +49(0)351 4245459
    +49(0)351 4244077

  • Rechtsanwalt
    Andreas Berthold
    Wächterstraße 51

    01139 Dresden
    Deutschland


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    Sa & So in Ausnahmefällen möglich