Ausgehend von meinem Kanzleisitz vertrete ich meine Mandanten bundesweit.
Dabei bin ich parteiisch und arbeite konsequent, zielführend und ergebnisorientiert
in sämtlichen Bereichen der u.g. Rechtsgebiete.
Was für mich zählt, ist die Umsetzung der Rechtsposition meiner Mandanten. Ich bin ideologisch ungebunden. Ich strebe nicht von vornherein eine gerichtliche Auseinandersetzung an, sondern versuche, kostenintensive, zudem oftmals langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und außergerichtlich eine zügige Lösung zu erarbeiten. Ist ein Prozess allerdings nicht vermeidbar, kommt meinen Auftraggebern zugute, dass ich mich über Weiterbildungen stets auf den aktuellsten juristischen Stand bringe.
Aufgrund meiner Erfahrungen als Rechtsanwalt in einer Bürogemeinschaft sowie meiner mehrjährigen Singularzulassung beim Oberlandesgericht Dresden, verfüge ich über profunde Kenntnisse der Prozessführung, und fühle mich sicher auch im Umgang mit Fällen schwieriger Rechtslage.
Oft ist der persönliche Kontakt mit dem Anwalt Ihres Vertrauens unabdingbar. Es gibt aber auch Umstände, die diesen unmöglich machen oder einfach erübrigen. Deshalb möchte ich Ihnen im Einzelfall auch anbieten, Ihr Rechtsproblem ausschließlich oder zumindest überwiegend online zu bearbeiten.
Selbstverständlich können Sie jederzeit per e-mail eine Anfrage an mich richten.
In jedem Fall bitte ich Sie aber, die jeweiligen Hinweise zu den anfallenden Gebühren zu beachten.
Mit der Annahme eines Auftrages durch mich kommt grundsätzlich auch ein Honorarvertrag zustande. Abweichende Regeln können gelten, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und Ihr Fall vom Versicherungsumfang gedeckt ist oder Sie Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe haben. Hierauf wird aber in den jeweiligen Formularen noch einmal gesondert hingewiesen.
Grundsätzlich gilt: der Unterlegene eines Rechtsstreits trägt die gesamten Kosten. Bei Vergleichen wird im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen gequotelt. Die Verfahrenskosten richten sich nach dem Gegenstandswert und den hierzu geltenden Tabellen des RVG und des GKG.
In arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei ihre Kosten selbst, soweit es um den Bestand eines Arbeitsverhältnisses geht (Kündigungsschutzklage).
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bedenken Sie bitte neben der Eintrittspflicht dem Grunde nach auch eine ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung.
Ihr Andreas Berthold
Geboren am 16.11.1968 habe ich nach meiner Schulausbildung mit
erweitertem Russischunterricht in Dresden zunächst das Berufsziel des Mediziners angestrebt
und wollte Kinderarzt werden. Nachdem ich 1987 das Abitur absolviert hatte, war in der damaligen
DDR der Hochschulweg vorgesehen, nicht aber das Medizin-Studium. Dieses blieb wenigen vorbehalten.
Ich studierte also ein Jahr Physik an der TU Dresden, behielt aber meinen Berufswunsch im Auge.
Davon geheilt trat ich die Ausbildung zum Krankenpfleger 1988 an, welche ich mit Erfolg und großer
Freude am Helfen abgeschlossen habe. 1990 kam mein Sohn zur Welt.
Ich wollte weiterhin helfen und habe das Jura-Studium an der TU Dresden angetreten. Während des Studiums
habe ich mich an der Universität als wissenschaftliche Hilfskraft, aber auch als Mitarbeiter eines
Notariats verdingt und Erfahrungen sammeln können. Für die Universität arbeitete ich bis 2016 als
Korrekturassistent.
Nach Abschluss meines Jura-Studiums 1998 bin ich zunächst für ein Jahr “in die Lehre” bei einem Dresdner Rechtsanwalt gegangen. In der Folge habe ich mit einer Kollegin 1999 eine Bürogemeinschaft gegründet. Seit 2003 arbeite ich als Einzelanwalt und bin von 2011 bis 2013 neben meiner anwaltlichen Tätigkeit auch als Dozent für das Sächsische Kommunale Studieninstitut Dresden aktiv gewesen, um zukünftigen Verwaltungsfachangestellten ein Wegbereiter zu sein.
01139 Dresden
Deutschland